Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen Bartsch Schädlingsbekämpfung, Inh. Alexander Bartsch (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Dienstleistungscharakter und Besonderheiten der Schädlingsbekämpfung
Die Leistungen von Bartsch Schädlingsbekämpfung werden ausschließlich als Dienstleistungen erbracht. Es handelt sich ausdrücklich nicht um handwerkliche Leistungen im Sinne der Handwerksordnung. Aus diesem Grund werden auf Rechnungen keine Lohnkosten für Handwerkerleistungen ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Dienstleistungsstunden, Pauschalen oder individuell vereinbarten Leistungsentgelten.
Die Tätigkeit der Schädlingsbekämpfung sowie angrenzende Leistungen erfolgen mit und an lebenden Tieren und bergen naturgemäß ein gewisses Restrisiko. Biologische, bauliche, hygienische sowie äußere Einflüsse können den Erfolg der Maßnahme beeinflussen.
Eine vollständige und dauerhafte Tilgung (100 %) eines Schädlingsbefalls kann daher nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, alle Leistungen nach bestem fachlichen Wissen, mit größter Sorgfalt und im Interesse einer nachhaltigen Lösung für den Auftraggeber zu erbringen und den Kunden bestmöglich zu betreuen.
3. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung oder schriftliche Angebotsannahme zustande. In dringenden Fällen kann die Beauftragung auch mündlich oder telefonisch erfolgen; diese gilt als verbindlich. Zusatz- oder Erweiterungsleistungen, die während der Ausführung vor Ort vereinbart werden, gelten als genehmigt, sofern sie im Arbeits- oder Leistungsprotokoll dokumentiert sind.
An sämtlichen Angebots-, Planungs- und Kalkulationsunterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
4. Leistungsausführung und Termine
Angaben zu Leistungszeiten und Terminen erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung der Leistung. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, sind technisch oder aufwandsbedingt notwendige Abweichungen bis zu 20 % zulässig.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto zu leisten. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere der freie und sichere Zugang zu den zu behandelnden Bereichen.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder ist diese unzureichend, können hierdurch entstehende Verzögerungen oder Mehraufwendungen gesondert in Rechnung gestellt werden.
7. Mängelanzeige und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Veränderungen, Fremdeingriffen, mangelnder Hygiene, baulichen Mängeln oder natürlicher Abnutzung. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die erbrachte Dienstleistung, nicht auf einen dauerhaften Bekämpfungserfolg.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Eine Haftung für das Ausbleiben eines vollständigen oder dauerhaften Bekämpfungserfolges ist ausgeschlossen, da der Erfolg von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen maßgeblich von biologischen, baulichen und äußeren Einflüssen abhängig ist.
Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, alle Leistungen nach bestem fachlichen Wissen und mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Geräte oder Untersuchungsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Februar 2026